23.11.2015

Oberlausitzer Biokarpfen gehört zu geschützten Produkten

Teichwirt mit Biokarpfen; Foto: D. Uecker

Der Oberlausitzer Biokarpfen wird in das EU-Register geschützter landwirtschaftlicher Produkte aufgenommen. 

Das Qualitätssiegel "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)" bestätigt ab nun seine enge Verbindung mit dem Herkunftsgebiet, nämlich den Karpfenteichen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz. Damit gehört der Karpfen zu mehr als 1.300 landwirtschaftlichen Produkten und Erzeugnissen, für deren Qualität die EU-Gütezeichen bürgen.

Der Oberlausitzer Biokarpfen wird lebend, geschlachtet und verarbeitet (Teilstücke, Räucherfisch, Filet, offen oder fertig verpackt) verkauft. Er zeichnet sich durch eine einheitliche Beschuppung als Spiegelkarpfen aus. Sein Fleisch ist hell bis leicht rosafarben, kernig-fest, zart und fettarm, mit arteigenem, reinem charakteristischem leicht nussigem Geschmack und aromatischem Geruch. Seine Ernährung erfolgt mindestens zu 50 Prozent als Naturnahrung (Bodennahrung, Zooplankton o. Ä.). Zugefüttert werden darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Getreide und Leguminosen.

Mehr Informationen in dieser Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

Weitere Informationen zum Biokarpfen finden Sie unter www.biokarpfen.de.

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