23.02.2022
Liebe Besucher und Besucherinnen, das Besucherinformationszentrum HAUS DER TAUSEND TEICHE kann von 9 - 17 Uhr besucht werden. Entsprechend der aktuell gültigen sächsischen Corona-Schutzverordnung gilt die 3G-Regel.
Besucher des Hauses müssen entsprechend einen der nachfolgenden offiziellen Nachweise erbringen:
Besucher des Hauses sind verpflichtet, einen aktuell gültigenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorzuzeigen.
Ein Nachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Dies gilt auch während der Ferien.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes und die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 m ist weiterhin notwendig. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres. Auch Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, dürfen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten. Ihre Befreiung von dieser Pflicht ist anhand eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.
Eine vorherige Anmeldung Ihres Besuchs ist möglich, aber nicht notwendig. Die Voranmeldung kann telefonisch unter 035932 – 36560, per E-Mail an tausendteichehaus.sbs@smekul.sachsen.de bzw. über das Kontaktformular auf der Website des Hauses erfolgen.
Weitere und ausführliche Informationen finden Sie hier.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und die gegenseitige Rücksichtnahme während Ihres Besuchs.